Koloniales Erbe. (Post-)Koloniales Unrecht und juristische Interventionen

Symposium

Die Entwicklung des Völkerrechts ist eng verwoben mit dem von Europa aus vorangetriebenen Kolonialismus: mit globalisierter Ausbeutung, Landraub und Völkermorden. Dabei wurden völkerrechtliche Grundprinzipien so ausgelegt, dass sie Kolonialverbrechen legitimierten.

Das erste Symposium der Veranstaltungsreihe „Koloniales Erbe“ soll ein Resonanzraum für postkoloniale Kritiken am Recht sein. Es geht darum nachzuvollziehen, wie Gewalt unsichtbar und Unrecht zu geltendem Recht wurde. Wirken diese Mechanismen bis heute in Entwicklungspolitiken, Finanzsystemen und asymmetrischen Handelsabkommen fort? Sind Menschenrechte dabei ein trojanisches Pferd oder haben sie emanzipatorisches Potential? Warum werden die Kolonialverbrechen der europäischen Staaten nicht angemessen aufgearbeitet? Warum werden keine Reparationen bezahlt?

In Kooperation mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unter kuratorischer Leitung von Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR.

„Koloniales Erbe“ ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe mit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.

Samstag, 27.1.2018

10 Uhr

Pariser Platz

10 – 17.30 Uhr

Symposium mit Kranti LC, Ester Muinjangue, Liesbeth Zegveld u. a.

In Kooperation mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

In deutscher und englischer Sprache

Eintritt frei

Weitere Informationen

Koloniales Erbe