Symposium IV
25. – 30. März 2019
Koloniales Unrecht und Aufarbeitung
In Kooperation mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und dem Goethe-Institut
Vom 25. bis 30. März 2019 führte eine dreiteilige Veranstaltungsreihe in Windhoek, Namibia, die Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe fort. Dabei stand die Erörterung der Möglichkeiten und Wege der juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von (post)kolonialem Unrecht im Vordergrund.
Namibische und internationale Jurist*innen, Künstler*innen, Verfassungshistoriker*innen und zivilgesellschaftliche Expert*innen kamen bei dem Symposium „Koloniales Unrecht und Aufarbeitung“ zu einem interdisziplinären Austausch zusammen, organisiert von der Akademie der Künste und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Kooperation mit dem Goethe-Institut.
Gemeinsam mit der Ovaherero Genocide Foundation (OGF) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) und dem Nama Genocide Technical Committee (NGTC) luden die Akademie der Künste und das ECCHR anschließend zur internationalen Konferenz „International Law in Postcolonial Contexts“ sowie zu einer öffentlichen Veranstaltung in Swakopmund.
Teilnehmende waren unter anderem Bonita Meyersfeld (Universität Witwatersrand in Johannesburg/Südafrika), John Nakuta (Universität von Namibia), Vasuki Nesiah (New York University), Jürgen Zimmerer (Universität Hamburg) und Wolfgang Kaleck (ECCHR).